Gewährleistung



Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Beim Kauf von Waren hat das Gewährleistungsrecht eine Mindestdauer von zwei Jahren. Die Einzelheiten finden Sie in Ziffer 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Harmonisierte Mitteilung zum Gewährleistungsrecht

Bitte beachten Sie zum Gewährleistungsrecht bei Waren auch die harmonisierte Mitteilung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960:

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Die vollständige Textversion finden Sie direkt unter der Grafik.

Textversion der Mitteilung

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

– nicht der Beschreibung entsprechen,

– nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

– kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,

– in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.

2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mangel melden

Einen Mangel können Sie am einfachsten über unser Reklamationsformular melden.

Damit wir Ihnen schnell helfen können, geben Sie bitte Folgendes an:

– Ihren Namen und Ihre Bestellnummer,

– eine kurze Beschreibung des Mangels,

– nach Möglichkeit ein oder mehrere Fotos.

Wir bearbeiten und beantworten Ihre Meldung innerhalb von maximal 3 Werktagen.

Die Nutzung des Formulars ist keine Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Hinweise zu Transportschäden finden Sie in Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Kundendienst.

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Lyon 2010. Eine Mutter kann die Wiege ihrer Träume nicht finden. Sie entwirft die Wiege selbst und lässt sie genau nach ihren Vorstellungen fertigen. Petite Amélie ist geboren!

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Ein individueles Kinderzimmer, das Sie selbst entworfen haben. Ganz ähnlich am Anfang unserer Geschichte.

Über uns
Petite Amelie